Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstleistung (bohren, sägen, schleifen)

1. Allgemeines

1.1 In Ergänzung zu unseren Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die
Dienstleistungen Bestimmungen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

2. Angebotsgrundlagen

2.1 Grundlage bezüglich Aufmaß, Leistungsumfang und Arbeitsablauf ist der Leistungsbeschrieb.
2.2 Allgemeine oder besondere Ausschreibungsbedingungen haben nur Gültigkeit, sofern sie im Angebot erwähnt werden.
2.3 Von Gesamtkonzept für Diamanttechnik GmbH abgegebene Akten wie Angebote, Pläne, Skizzen, Berechnungen sowie Ausführungsvorschläge dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Bewilligungen / bauseitige Abklärungen / Planunterlagen

3.1 Der Auftraggeber regelt den Verkehr mit den Behörden und Dritten betreffend Baubewilligungen, leitungstechnischen oder statischen Abklärungen, Benützung fremden bzw. öffentlichen Grund und Bodens im Voraus und übernimmt die daraus entstehenden Abgaben, Entschädigungen und Gebühren.

Dies sind in der Regel:

  • leitungstechnische Abklärungen für den gesamten Bohr-, Schneid-, oder Abbruchbereich
  • statische Abklärungen, Spannkabeleinlagen oder starke Armierungen,
  • geltende Arbeitszeiten, Arbeitseinschränkungen, Arbeitsbewilligungen usw.

3.2 Die erforderlichen Planunterlagen sind uns vom Besteller kostenlos zur Verfügung zu stellen.

4. Preise

4.1 Wenn nicht vertraglich vereinbart, basieren die Angebotspreise auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung geltenden Materialkosten, Lohnansätzen, Transportkosten, Gemeinkosten und gesetzlichen Abgaben. Die Preise verstehen sich in EUR zuzüglich MwSt.

5. Bestellungsänderungen

5.1 Bestellungsänderungen müssen gegenseitig vereinbart und anerkannt werden. Preise und Termine werden allenfalls neu festgelegt.

6. Termine und Wartezeiten

6.1 Verlangt die Bauherrschaft zur Beschleunigung der Arbeiten Überzeit, Nachtarbeit oder ein zusätzliches Gerät usw. werden diese gesondert verrechnet.
6.2 Wartezeiten die ohne unser Verschulden eintreten, werden separat ausgewiesen und verrechnet.
6.3 Baufristen, die im Angebot oder Begleitschreiben angegeben werden, entsprechen den mittleren zu erwartenden Leistungen, welche aufgrund der Angebotsunterlagen oder der Besichtigung vor Ort abgeschätzt wurden. Terminverzögerungen berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Der Beginn der Arbeiten, soweit dieser nicht im Werkvertrag verbindlich festgelegt wurde, richtet sich nach der Verfügbarkeit der Geräte und Fachkräfte.

7. Mängelhaftung

7.1 Mängel werden wenn möglich von uns durch Nachbesserung behoben. In Ausnahmefällen kann mit dem Auftraggeber ein Minderwert festgelegt werden. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen.
7.2 Wird streitig, ob ein beanstandeter Mangel wirklich eine Vertragsabweichung darstellt so liegt die Beweislast beim Auftraggeber.
7.3 Falls keine separate Anzeige der Vollendung unserer Arbeiten erfolgt, gilt die Schlussrechnung als Anzeige der Vollendung.

8. Zahlungsfristen

Als Zahlungsfrist gilt ohne anderslautende Abmachung 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.

9. Gerichtstand

9.1 Es gilt deutsches Recht.
9.2 Gerichtstand für beide Vertragsparteien ist Waldshut-Tiengen.

10. Sonstiges

a) Anwendung Deutschen Rechts: In jedem Falle gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden, unter Ausschluss ausländischen Rechts, nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz.

b) Schutzrechte: Bei Lieferungen für den Export in Gebiete außerhalb Deutschlands übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert waren.

c) Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen in vollem Umfang wirksam.