Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen mietweiser Überlassung.

Gültig für Kaufleute und Privatleute.

1. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der Übergabe bzw. der angezeigten Bereitstellung (ohne Kraftstoff) an den Abholer oder Frachtführer. Es endet bei Eintreffen auf dem Vermieterlager, jedoch nicht vor Ablauf einer vereinbarten Mindestmietzeit und nicht vor Beendigung vom Mieter verursachter Reparatur und Reinigungsarbeiten.

2. Der Versand ab und auf Vermieterlager erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters, der auch die Kosten von gewünschten Expresssendungen trägt.

3.
Mietentgelte sind zuzüglich MwSt. pro 8-Stundentag festgelegt. Bei Überschreitung der Tagesarbeitszeit erfolgt die Berechnung eines 2. oder 3. Tagessatzes.

4.
Die Rechnungsstellung erfolgt bei Geräten mit Tagesmietsätzen 14-tägig im nachhinein, bei Geräten mit Monatsmietsätzen monatlich im Voraus. Bei Dienstleistungen nach erbrachter Leistung. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. 10 Tage nach Fälligkeit beginnt unser Mahnverfahren, von da an wird der Mieter mit Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz belastet. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mieter in Verzug ist.

5.
Verwendung der Mietsachen im Interesse oder Auftrag dritter Personen ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter tritt jedoch mit Beginn des Mietvertrags seine Ansprüche gegen Dritte aus solcher Verwendung an Vermieter ab und verpflichtet sich, Anschriften solcher Personen und Belege für die Höhe seiner Ansprüche jeweils sofort dem Vermieter zu benennen. Abtretung hat zur Folge, dass der Vermieter zum Einzug bei der dritten Person bis zur Höhe der eigenen Ansprüche berechtigt ist.

6. Mietgegenstände hat der Mieter bei Übergabe sofort, bei Zahlung ohne Verzug zu prüfen. Unterbliebenen Rügen bedeutet Vollständigkeit und Geeignetheit für Vertragsgebrauch. Der Mieter hat jeden Schadenseintritt nach Übergabe sofort zu melden. Der Mieter hat die an den überlassenen Mietgeräten eintretenden Schäden zu vertreten, auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit. Eingetretene Schäden hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben. Bei Reparaturen sind nur Originalersatzteile auf Kosten des Mieters zu verwenden. Überbeanspruchung ist unstatthaft. Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsanleitung für die überlassenen Mietgeräte zu beachten, die Mietgeräte ordnungsgemäß zu warten und zu pflegen, täglich Ölstandkontrolle durchzuführen, Ölwechsel und Ölschmierung entsprechend den Betriebsanleitungen durchzuführen. Der Mieter versichert die Geräte gegen alle möglichen versicherbaren Risiken, insbesondere gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung. Ansprüche gegen die jeweilige Versicherung tritt der Mieter an den Vermieter ab. Diese Abtretung hat jedoch keine befreiende Wirkung für den Mieter. Für etwaige Ausfallzeiten der Geräte und hierdurch eintretende Folgeschäden und Verlust oder sonstige Nachteile des Mieters haftet der Vermieter nicht.

7. Tagesmietsätze sind Mindestmietsätze und bedeuten 24 Stunden Gewahrsam und 8 Stunden Betrieb. Bei Überschreiten dieser Zeiten werden weitere Tagesmietsätze berechnet.

8. 5-Tagewoche wird der Abrechnung generell zugrunde gelegt. 6- und 7-Tagewoche wird auf dem Mietvertrag und in der Preisliste besonders ausgewiesen.
9. Monatsmietsätze werden ab Erreichen des Monatsmietsatzes je angefangen Woche weiterberechnet. Bei Monatsmietsätzen ist ein 30-Tage-Monat zugrunde gelegt.

10. Mindestmieten sind in den Preislisten und dem Mietvertrag ausgewiesen. In Höhe der jeweiligen Mindestmieten ist bei Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter eine Mietvorauszahlung fällig.

11. Bei Stornierungen werden 50 % eines Mietsatzes in Rechnung gestellt.

12. Wochenendtarif gilt bei Übernahme des Gerätes freitags zwischen 12.00 und 17.00 Uhr bis darauffolgenden Montag 8.00 Uhr = 1,5 Tage. Ausgenommen sind Geräte, bei denen die 7-Tage-Woche zugrunde liegt.

13. Sondervereinbarungen sind auf dem Mietvertrag vermerkt.

14. Rückgabe der Mietsache hat in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zu erfolgen. Soweit dies nicht der Fall ist, erfolgt Instandsetzung bzw. Reinigung durch den Vermieter oder, nach dessen Wahl durch eine Drittfirma. Erforderliche Fremdarbeiten durch Drittfirmen stellt Vermieter mit Aufschlag von 10 % in Rechnung.
Pfändungen der Mietsache und ähnliche Einwirkungen hat der Mieter sofort zu melden. Bei Unmöglichkeit der Rückgabe hat der Mieter Wertersatz zu leisten, jedoch das Mietentgelt bis zum Wertersatz weiter zu entrichten. Auch der Verlust bzw. das Abhandenkommen der Mietgeräte ist dem Vermieter sofort zu melden. Der Vermieter kann die Mietsache zur Geschäftszeit stets besichtigen. Bei Rückgabe der Mietsache vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. einer vereinbarten festen Laufzeit stellt der Mieter den Mietgegenstand dem Vermieter wieder voll zur weiteren Verfügung.

15. Lieferung von Waren, insbesondere von Ersatzteilen an den Mieter erfolgt nach Listenpreisen und obigen Bedingungen, stets unter dem Vorbehalt des Eigentums, bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten.

16. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Nebenabreden und Erklärungen nicht ausdrücklich befugter Personen sind nicht wirksam. Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung hat keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.

17. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Mieters bzw. des Käufers ist Laufenburg oder der Sitz der nächsten GKD-Niederlassung.

18. Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können, ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts das Amtsgericht bzw. das Landgericht unseres Firmensitzes, ohne Rücksicht auf Art und Höhe des Streitgegenstandes, soweit gesetzlich zulässig.

Gesamtkonzept für Diamanttechnik GmbH
Zimmermannstrasse 34, D-79725 Laufenburg 01.04.2014